Lupen und Spezialsehhilfen
Wenn die Brille nicht mehr ausreicht
Vergrößernde Sehhilfen bei Sehbehinderung
Nach der aktuellen Gesetzgebung in Deutschland gilt ein Mensch als sehbehindert, wenn er auf dem besser sehenden Auge selbst mit Brille oder Kontaktlinse nicht mehr als 30% von dem sieht, was ein Mensch mit normaler Sehkraft erkennt. Verfügt er über eine Sehkraft von weniger als 5%, gilt er als hochgradig sehbehindert, bei einer Sehkraft unter 2% als blind.
Jede Behinderung des Sehvermögens ist individuell und bedarf einer umfassenden Beratung, um das für den sehbehinderten Menschen und sein individuelles Problem passende Hilfsmittel zu finden und exakt auf seine Bedürfnisse abzustimmen.
Die Kosten für derartige Hilfsmittel werden in der Regel vom Kostenträger (meistens Krankenversicherung, aber auch Sozialhilfeträger, Integrationsämter, Agentur für Arbeit, Berufsgenossenschaften und Rententräger) übernommen.
Nutzung von Hilfsmitteln
Mit der Bezeichnung “ Hilfsmittel “ sind nicht Brillen oder Kontaktlinsen gemeint, sondern vergrößernde Sehhilfen wie Lupen, spezielle für die Bedürfnisse sehbehinderter Menschen entwickelte Geräte wie Telefone mit extragroßen Ziffern oder auch ergonomische Hilfsmittel wie Lesepulte.Nachfolgend sind einige Beispiele für Hilfsmittel aufgeführt.
Vergrößerung für die Nähe
bis 3-fach: verstärkte Lesebrille= binokulare Lupenbrille, Leseglas, Leuchtlupe
3-10-fach: monokulare Lupenbrille, Leuchtlupen, Fernrohrbrille, einfache elektronische Hilfsmittel
8-20-fach: Bildschirmlesegerät
Vorlesegerät
Es gibt keine allgemeingültigen Aussagen oder Standards, für wen welches Hilfsmittel das richtige und geeignete ist, sodass dies individuell entschieden werden muss. In jedem Fall ist es sinnvoll und nötig, die richtige Anwendung und Handhabung der Hilfsmittel unter professioneller Anleitung zu üben, denn der Umgang mit vergrößernden Sehhilfen kann anfangs schwierig sein.